Zivildienst im Ausland
mit VOLONTARIAT bewegt

Du möchtest deinen Zivildienst im Ausland absolvieren?
Mit VOLONTARIAT bewegt ist ein Auslandszivildienst in jeder unserer Einsatzstellen möglich – die Welt steht dir also offen!Fakten
- Jeder Einsatz kann als Zivildienst angerechnet werden
- Dauer: 10-12 Monate
- Ab 18 Jahren möglich
- Wird vom Freiwilligengesetz geregelt
- Taschengeld, Anspruch auf Familienbeihilfe
Sozialdienst im Ausland als Ersatz für den Zivildienst
Sozialdienst im Ausland als Ersatz für den Zivildienst
Wenn du statt dem regulären Zivildienst in Österreich lieber im Ausland Erfahrung sammeln möchtest, bieten wie dir die Möglichkeit, statt dem Zivildienst einen Freiwilligeneinsatz in einem Bildungs- und Sozialprojekt im globalen Süden zu machen. Dieser Zivilersatzdienst im Ausland ist ein sogenannter ‚Sozialdienst‘ – er dient der Unterstützung sozial bedürftiger Menschen des Gastlandes und vor allem der Stärkung eigener sozialer und interkultureller Kompetenzen.
Bei deinem Sozialdienst kannst du also einerseits einen direkten Beitrag für Kinder und Jugendliche weltweit leisten und andererseits wertvolle Erfahrungen für deinen eigenen Lebensweg sammeln. Volontär*innen, die einen Auslandsdienst statt Zivildienst in Österreich gemacht haben, berichten in Einsatzberichten von ihren Erfahrungen.
Freiwilliges Soziales Jahr in Indien
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Weitere InformationenWas sind die Rahmenbedingungen für einen Zivildienst im Ausland?
Ein Auslandsfreiwilligendienst mit VOLONTARIAT bewegt kann ab dem 18. Lebensjahr absolviert werden, wobei du mit der Vorbereitung bereits früher beginnen kannst – die Ausreise muss nach deinem 18. Geburtstag stattfinden. Der Auslandsdienst kann für die Dauer von 10 Monaten bis maximal 12 Monaten absolviert werden.
Wichtig: Wenn du den Auslandseinsatz als Zivilersatzdienst anrechnen lassen möchtest, muss der Dienst mindestens 10 Monate dauern.
Laut Freiwilligengesetz haben Volontär*innen während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auch auf die Familienbeihilfe. Außerdem sind mindestens 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen. Der Urlaubsanspruch während deines Zivildiensts im Ausland sind fünf Wochen pro Jahr (bei 12 Monaten Einsatzdauer). Hier findest du alles rund um das Thema Kosten.
Welche Schritte sind für einen Zivilersatzdienst im Ausland notwendig?
Was ist bei einem Zivildienst im Ausland zu beachten? Hier erfährst du, wie dein Freiwilligeneinsatz mit VOLONTARIAT bewegt als Zivilersatzdienst im Ausland anerkannt wird. Es sind vier einfache Schritte zum Zivildienst im Ausland:
Zivildiensterklärung abgeben
Damit du statt des Wehrdienstes einen Zivildienst im Ausland absolvieren kannst, musst du nach deiner Stellung deine Zivildiensterklärung abgeben. Diese schickst du an deine Stellungskommission. Dann bist du nicht mehr wehr- sondern zivildienstpflichtig.
Zivildienstserviceagentur informieren
Melde dich früh genug bei der Zivildienstserviceagentur (ZISA) und sag Bescheid, dass du einen Sozialdienst im Ausland machen willst – am besten per E-Mail. Wenn du dich nicht rechtzeitig meldest, kannst du für den Zivildienst in Österreich zugeteilt werden.
Infos dazu findest du auch hier.
Organisation für den Zivildienst im Ausland aussuchen
Den Ersatzdienst kannst du nur bei anerkannten Trägerorganisationen (wie VOLONTARIAT bewegt) machen. Sobald du dich entschieden hast, schickst du deine Einsatzvereinbarung an die ZISA, um deinen Sozialdienst anzumelden – dann kannst du deinen Zivildienst im Ausland starten!
Nach der Rückkehr: Ansuchen um Anerkennung des Zivildienstes
Nachdem du deinen Freiwilligeneinsatz absolviert hast, musst du innerhalb eines Monats mit dem Abschlusszertifikat bei der Zivildienstserviceagentur um Anerkennung ansuchen. Anschließend erhältst du eine Bestätigung, dass du nicht mehr zum Zivildienst herangezogen wirst.